14.07.2009, 11:12
Hallo, die Nova muß für alle Fahrzeuge entrichtet werden, es sei denn sie sind älter als 30 Jahre. Wenn ein Auto als Übersiedlungsgut mitgenommen wird, gibt es auf den amtlichen Schätzwert, evtl. genügt auch eine Verkaufsliste (z.B. Schwacke), 10 % Ermäßigung. Von diesem Betrag wird dann die Nova berechnet. Ansonsten muß das mitgenommene Fahrzeug den österreichischen Bestimmungen entsprechen.
Gruß Roosbad
Gruß Roosbad
Roosbad