16.06.2009, 18:51
Zitat:Original von KnightRainer
Zitat:Original von CustosOnLinuxein mir entgegen kommender Motorrad-Schutzmann hat sich aber schon einmal daran gestört und zeigte im vorbei fahren auf meine leuchtenden Nebelscheinwerfer.
Betrieb der Nebelscheinwerfer bei anderen Betriebsbedingungen verstößt allerdings gegen §17 Abs. 3 der StVO womit man die Nebelscheinwerfer auch nicht als Tagfahrlicht missbrauchen darf..
Dann bremste er und setze zum wenden an um hinter mir herzufahren. Leider war die Fahrbahn aber nass und er hat sich beim abbremsen mit seiner BMW auf die Fresse gelegt. Konnte ich im Rücksspiegel beobachten. Das tat mir sehr leid für ihn.
Hi KnightRainer,
Wenn Du mit den Nebelfrontscheinwerfern den entgegenkommenden Verkehr blendest, hast Du natürlich ein Problem.
Die lichttechnischen Vorgaben sollten schon eingehalten werden, dann gibt es auch keine schwierigkeiten.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI