16.06.2009, 18:28
Zitat:Original von djphenomenia
Genau Frank...
zumal ja auch die Nebler bei geschlossenen Lampen als Signal-Leuchte fungieren (Ersatz-Lichthupe bei eingeklappten Scheinwerfern)...und ob das hier in Germany so seine Richtigkeit hat![]()
@ CustosOnLinux
Höre auf Frank.
Du verwechselt warscheinlich Nebelrückschlussleuchte mit Nebelfrontleuchte.
Der Einsatz von Nebelfrontleuchten unterliegt keinen gesetzlichen Voraussetzungen.
Ergo kein Verbot und damit erlaubt.
Als DRL-Ersatz müssen nur bestimmte Kriterien eingehalten werden.
Darum gibt es auch keine Schwierigkeiten bei polizeilicher Fahrzeugkontrolle.
Ist halt nicht verboten.
Findet sich sogar in den EU-Richtlinien für DRL-Ersatz.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI