08.06.2009, 13:57
Zitat:Original von Molle
Zitat:Original von C53
--- wie sieht es aus mit TÜV
Eintragung erforderlich
Gruß Heinz
Mit E-Prüfzeichen!!!!
--- muß bzw. kann beim TÜV eingetragen werden
aber auf jeden Fall gilt: Am Fahrzeug angebrachte Leuchten dürfen nicht abgedeckt sein,
dies gilt auch für "Lüftungsgitter"
Also: Schön eintragen lassen und nicht hinter "diese" Fliegengitter" setzten.
Es geht auch nicht darum ob es gut aussieht und ober der lezte TÜV Prüfer über die Sache
hinweggesehen hat oder es sogar "Spitze" fand --- es geht einfach darum, dass wenn man
die Änderung vornimmt ---- man verliert die Straßenzulassung --- und dies ist richtig Sch --lecht.
Gruß Heinz