16.05.2009, 13:48
Zitat:Original von Maseratimerlin
Das war wohl nicht seine Frage....
Autoreifen gelten im Durschnitt der Rechtsprechung
nach zwei Jahren nicht mehr als neuwertig, unabhängig
davon ob sie korrekt gelagert wurden oder nicht.
So z.B. ein Urteil des Amtsgerichts Worms.
Gruß Edgar
Hi, no toll.
Tolle verbraucherfreundliche Rechtssprechung.
Ich halte 6 Monte schon für nicht mehr neu, egal wie
gut gelagert die waren sind.
Hatte das geiche Problerm.
Wollte meine Hänger auf 100 Kmh zulassen.
Da gibt es die Regel, die Reifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
Dumm nur, das ich 4 Jahre alte Reifen verkauft bekommen habe.
Als ich dann im März, einen Tüv später, die 100Kmh Zulassung wollte,
Pech gehabt. Reifen zu alt. Und nicht beim Kauf darauf geachtet.
Kann man Richter für solche Urteile persönlich
und Juristisch haftbar machen?
Grüße
Frank