24.01.2009, 18:57
Zitat:Original von Midnight-Cruiser
Zum TÜV musst du nur, wenn du den KLR selbst einbaust. Lässt du den KLR von einer Werkstatt mit AU-Zertifizierung einbauen, bescheinigt dir diese auf dem dem Umbaukit beiliegenden Formularsatz den korrekten Einbau. Anschließend wird eine neue AU gemacht, und mit beiden Formularen gehst du direkt zur Zulassungsstelle, die dir den Umbau steuerwirksam in die Papiere einträgt.
Eine kleinere Werkstatt in deiner Nähe, deren Besitzer du kennst, schaut vielleicht nicht so genau auf die ABE, wenn du ihm den Kit zum Einbau vorlegst![]()
Das könnt ihr vergessen.
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Wenn Schlüsselnr. zu 3 000 ist, hat das Auto keine vom KBA abrufbare ABE, sondern ist per Einzelzulassung in den Verkehr gekommen. D.h. die Zulassungstelle kann keine Daten abrufen, und schickt Dich dann damit zum TÜV. Eine AU wird nicht gemacht, bringt auch nix. Denn AU kannst Du ja nur machen wenn der Kat warm ist. Bis dahin ist der Kaltlaufregler(KLR) längst außer Betrieb. Es wird lediglich der ordnungsgemäße Einbau bestätigt. Eine anerkannte AU Werkstatt bringt rein gar nichts, außer Dir Kosten.
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Alles selbst so erfahren.
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typisch deutsch: für alles mindestens 3 Gesetze, für nichts ne Lösung. Wozu brauch ich ne anerkannte AU Werkststatt, wenn sie nicht anerkannt wird?
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Wenn jemand andere Erfahrungen gemacht hat, oder Lösungen parat hat
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Gruß
Kai
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