03.09.2008, 09:16
Zitat:Original von fliegerdidi
Hallo Jochen,
ich hab da grad beim Googlen was gefunden.
https://www.yatego.com/awissus/p,47da9cb...ttel-r134a
Ab 01.01.2006 darf die Abgabe von Kältemitteln nur noch an nachweislich sachkundige Personen erfolgen. Ein schriftlicher Nachweis ist unabdingbar erforderlich. Dieser schriftliche Nachweis kann sein:
Gesellenbrief Kälteanlagenbauer
Meisterbrief
Umgangsberechtigung für Kältemittel (5,-kg Schein)
Eingetragenes Handwerk welches
die Reparatur von Kälteanlagen einschließt
FCKW Halon Verbotsverordnung
Gruß Didi
Hi Didi,
das macht die Sache natürlich komplizierter für uns Deutsche (Europäer... )
Gilt diese Regelung auch für kleinste Abgabemengen wie in unserem Fall?
Bleibt also nur die Möglichkeit die Nachfüllflaschen aus dem USA Urlaub mitzubringen, oder evtl. im Ausland zu bestellen...
Viele Grüße,
Jochen