04.05.2003, 20:29
Hallo,
erst einmal recht herzlichen Dank für die Mitarbeit am Schreiben. Sehr gut gefallen haben mir einige Ideen in Mannis Entwurf. Diesbezüglich werde ich einige Absätze von Ihm übernehmen.
Auch den Vorschlag die Auflistung als Anlage mitzuschicken werde ich umsetzen.
Hier noch einige Kommentare, weshalb ich in dem Schreiben nicht so viel "Druck" ausgeübt habe.
Dies ist das erste mal, das unser Forum gegenüber GM Deutschland in dieser Form in Erscheinung tritt, und Vorderungen stellt. Man sollte seinem Gegenüber schon mal die Chance geben ohne den besagten "Druck" antworten zu können. Ansonsten geht man unter Umständen die Gefahr ein das unser Schreiben direkt in die Rechtsabteilung wandert, und die Antwort genau so ausschaut wie sie einige von uns, welche den Kontakt über einen Anwalt gesucht haben, bereits bekommen haben :""... es ist die grundsätzliche Haltung unseres Hauses, keine konkreten
Aussagen hierzu abzugeben!" Wörtlich zitiert aus einem Schreiben vom
25.04.2003!"
Eine solche Antwort war vorprogrammiert, wenn man den "Rechtsweg" wählt.
Damit ist keinem geholfen, und aus diesem Grund habe ich mich für diesen Weg entschieden.
Als Themenstarter habe ich um die FIN und Namen gebeten, um gegenüber GM als geschlossene Vereingung auftreten zu können, und im Namen derer die mich angeschrieben haben um Klärung zu bitten.
Wir sollten uns darüber im klaren sein, wenn man mit rechtlichen Schritten droht, diese auch anwenden wird, sofern dies notwendig erscheint. Da ich im Namen o.g. Personen schreibe, kann ich nicht mit etwas drohen, zu was ich überhaupt nicht berechtigt worden bin.
Die Frage ist ja auch wie ein Besitzer einer Corvette BJ 97, oder 2002/2003, welche bis heute keine defekte an der Lenksäulenblockierung gezeigt hat, und auch nicht in die Rückrufkampagne einbezogen ist, überhaupt mit rechtlichen Schritten drohen kann ?!?
Ich hoffe Ihr versteht mich, und unterstützt mich weiterhin.
Jochen
erst einmal recht herzlichen Dank für die Mitarbeit am Schreiben. Sehr gut gefallen haben mir einige Ideen in Mannis Entwurf. Diesbezüglich werde ich einige Absätze von Ihm übernehmen.
Auch den Vorschlag die Auflistung als Anlage mitzuschicken werde ich umsetzen.
Hier noch einige Kommentare, weshalb ich in dem Schreiben nicht so viel "Druck" ausgeübt habe.
Dies ist das erste mal, das unser Forum gegenüber GM Deutschland in dieser Form in Erscheinung tritt, und Vorderungen stellt. Man sollte seinem Gegenüber schon mal die Chance geben ohne den besagten "Druck" antworten zu können. Ansonsten geht man unter Umständen die Gefahr ein das unser Schreiben direkt in die Rechtsabteilung wandert, und die Antwort genau so ausschaut wie sie einige von uns, welche den Kontakt über einen Anwalt gesucht haben, bereits bekommen haben :""... es ist die grundsätzliche Haltung unseres Hauses, keine konkreten
Aussagen hierzu abzugeben!" Wörtlich zitiert aus einem Schreiben vom
25.04.2003!"
Eine solche Antwort war vorprogrammiert, wenn man den "Rechtsweg" wählt.
Damit ist keinem geholfen, und aus diesem Grund habe ich mich für diesen Weg entschieden.
Als Themenstarter habe ich um die FIN und Namen gebeten, um gegenüber GM als geschlossene Vereingung auftreten zu können, und im Namen derer die mich angeschrieben haben um Klärung zu bitten.
Wir sollten uns darüber im klaren sein, wenn man mit rechtlichen Schritten droht, diese auch anwenden wird, sofern dies notwendig erscheint. Da ich im Namen o.g. Personen schreibe, kann ich nicht mit etwas drohen, zu was ich überhaupt nicht berechtigt worden bin.
Die Frage ist ja auch wie ein Besitzer einer Corvette BJ 97, oder 2002/2003, welche bis heute keine defekte an der Lenksäulenblockierung gezeigt hat, und auch nicht in die Rückrufkampagne einbezogen ist, überhaupt mit rechtlichen Schritten drohen kann ?!?
Ich hoffe Ihr versteht mich, und unterstützt mich weiterhin.
Jochen