29.04.2003, 00:27
Voraussetzung für die Zulassung als "Historisches Fahrzeug" ist zunächst einmal ein Mindestalter des Fahrzeugs von 30 Jahren und eine TÜV-Sonderabnahme gem. §21c StVZO. Diese erfordert - neben der üblichen Verkehrssicherheit - einen überdurchschnittlichen Erhaltungszustand (keine größeren Beschädigungen) und weitestgehenden Originalzustand. Zeitgenössisches Zubehör wird (teilweise) toleriert, wenn es ebenfalls mindestens 20 Jahre alt ist.
Dann gibt es (noch) die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einer roten "07er" Nummer zu fahren, was allerdings keine Zulassung ist! Mit diesem Kennzeichen sind formal nur "Fahrten zur Pflege automobilen Kulturgutes", wie z.B. zu Treffen oder Ausstellungen sowie Werkstatt-, Einstell-, und Testfahrten erlaubt. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, ist der Fortbestand der "07er-Regelung" derzeit sehr gefährdet, da die Mehrzahl der Länder diese Ausnahmeregelung (mehr ist es nämlich nicht) abschaffen wollen.
Auf die Dauer wird daher wohl nur ein originales Fahrzeug reelle Chancen auf steuerliche und versicherungsrechtliche Vorzüge haben.
Gruß
Tripower
Dann gibt es (noch) die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einer roten "07er" Nummer zu fahren, was allerdings keine Zulassung ist! Mit diesem Kennzeichen sind formal nur "Fahrten zur Pflege automobilen Kulturgutes", wie z.B. zu Treffen oder Ausstellungen sowie Werkstatt-, Einstell-, und Testfahrten erlaubt. Wie bereits an anderer Stelle berichtet, ist der Fortbestand der "07er-Regelung" derzeit sehr gefährdet, da die Mehrzahl der Länder diese Ausnahmeregelung (mehr ist es nämlich nicht) abschaffen wollen.
Auf die Dauer wird daher wohl nur ein originales Fahrzeug reelle Chancen auf steuerliche und versicherungsrechtliche Vorzüge haben.
Gruß
Tripower