04.07.2008, 11:09
Zitat:Original von shark76
Ich habe mit dem Verantwortlichen von SVA lang und breit diskutiert und er sagt ohne das der TÜV was einträgt kriegen Sie KEIN KLEINES KENNZEICHEN.!
Der TÜV sagt aber ich trage das nicht ein weil wir das nicht mehr eintragen dürfen !
......
Der Tüv schreibt nichts rein und der SVA Beamter rückt nicht raus..
bei mir (und anderen) hatte der tüv bei der c2 ein gutachten erstellt, worin die maximal mögliche kennzeichengröße v+h drinstand (nicht, daß es unbedingt ein moped-mkennzeichen sein muß...die sva-leutchen müssen ja auch noch etwas denkarbeit kriegen) :-)
mit diesem gutachten nebst fotos mußte ich zur bayrischen landesregierung, die mir eine ausnahmegenehmigung erstellte.
so gerüstet kam ich zur zulassung münchen und - - - nix! der sva-"ermessensspielraum" (das wort kannte der beamte!) ergab: kleines kennzeichen hinten - ja. aber vorne - nein. tüv hin, regierung her.
da ich ein jahr später aufs land (sta) ziehen wollte, hab ich mit den gleichen unterlagen vorab mal dort vorgesprochen. und siehe da: kein problem - wenn ich dort bereits einen wohnsitz gehabt hätte...
die zulassungstelle dort incl. der chefin war absolut zugänglich, verständnisvoll und hilfsbereit - kein vergleich mit der vorgenannten bayrischen großstadt.
jedenfalls fahre ich seitdem mit 2 kleinen schildern.
will natürlich jetzt keinen zum wohnsitz-betrug animieren.... aber.... :-)
Zitat: Ich fahre vorne ohne Kennzeichen und hinten tu ich in die Scheibe.. wenn die Grünen mich aufhalten dann gebe ich die Kennzeichen und die sollen die mal versuchen die mal ohne Kennzeichen mißbrauch anzubringen...
damit machst du dich leider strafbar, wie ich lernen mußte, allein schon wegen der fehlenden kennzeichenbeleuchtung und der falschen position/höhe...
Zitat: Ich werde nächste Woche nochmal einen anderen TÜV aufsuchen.. oder mit dem SVA Menschen reden ob ein Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen ihn dazu bewegen kann mir die ****** KLEINEN KENNZEICHEN ZU GEBEN !!wie gesagt, 1. der tüv soll NUR die maximal mögliche kennzeichengröße schriftlich begutachten,
und darüber muß 2. die landesregierung (der entsprechende verkehrssachbearbeiter) eine ausnahmegenehmigung erstellen. 3. brauchst du dann einen zulassungsbeamten, der den ermessenspielraum zu deinen gunsten auslegt - er ist ja abgesichert, denn das gutachjten-original bleibt beim sva.
viel glück!
Zitat: IN diesem Sinne ...