11.04.2003, 16:30
Im Rahmen der neuen Gewährleistungsrechte sollte sowas heute kein Problem mehr sein. Mängel dieser Art müssen dann vom Händler kostenfrei nachgebessert werden. Es sei denn, dass diese Mängel beim Kauf bekannt waren und Vertragsbestandteil werden. Wichtig ist nur, dass auch der Händler und nicht eine Privatperson Verkäufer des Wagens ist.