27.02.2003, 19:13
Eine Wiederinbetriebnahme ist aber keine Neuzulassung.Da ist ein Unterschied, Rene! Das Einzige was bei einem Vollgutachten verlangt wird ist Originalzustand + eingetragene Teile (wenn ich richtig informiert bin) und natürlich die TÜV-mäßige Verkehrssicherheit (der Prüfumfang ist etwas umfangreicher als bei einer normalen TÜV-Prüfung).
Gruß Ecki
Gruß Ecki