27.02.2003, 17:33
Hallo Rene,
ich weiß nicht genau, was ein Vollgutachten ist. Scheint aber bei mir so gewesen zu sein.
Meine C4-Bauj. 87 war mal länger als 2 Jahre abgemeldet. Es wurde eine neuer KFZ-Brief ausgestellt und ich erhielt ein neues Kennzeichen.
Die TÜV Neuabnahme (§ weiß ich nicht mehr) erfolgte nach dem ursprünglichen Stand. Es wurden auch alle Ausnahmen - wie vorher - eingetragen: z.B. rote Blinker, rote Seitenmarkierungsleuchten hinten usw.
Also keinerlei Probleme, keine Umrüstauflagen.
ich weiß nicht genau, was ein Vollgutachten ist. Scheint aber bei mir so gewesen zu sein.
Meine C4-Bauj. 87 war mal länger als 2 Jahre abgemeldet. Es wurde eine neuer KFZ-Brief ausgestellt und ich erhielt ein neues Kennzeichen.
Die TÜV Neuabnahme (§ weiß ich nicht mehr) erfolgte nach dem ursprünglichen Stand. Es wurden auch alle Ausnahmen - wie vorher - eingetragen: z.B. rote Blinker, rote Seitenmarkierungsleuchten hinten usw.
Also keinerlei Probleme, keine Umrüstauflagen.
Viele Grüsse
Hans-Joachim
Hans-Joachim