25.09.2007, 13:49
@ RainerR
wenn du alle bisher geschriebenen Beiträge durchliest, ist deine Fage beantwortet. Es geht von einer Ordnungswidrigkeit mit mündlicher Verwarnung ohne und mit Verwarnungsgeld, weil das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht worden ist bis hin zum Anfangsverdacht einer Straftat des Kennzeichenmißbrauchs (Strafanzeige) mit möglicher Konsequenz der Geldstrafe, Gefängnisstrafe (Androhung im Gesetzestext, nicht wirklich ) und Punkten. Alles klar?
Grüße, Peter.
wenn du alle bisher geschriebenen Beiträge durchliest, ist deine Fage beantwortet. Es geht von einer Ordnungswidrigkeit mit mündlicher Verwarnung ohne und mit Verwarnungsgeld, weil das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht worden ist bis hin zum Anfangsverdacht einer Straftat des Kennzeichenmißbrauchs (Strafanzeige) mit möglicher Konsequenz der Geldstrafe, Gefängnisstrafe (Androhung im Gesetzestext, nicht wirklich ) und Punkten. Alles klar?
Grüße, Peter.