30.08.2007, 10:46
also wenn z.B. Falschgeld sofort als " nicht echtes Geld" erkennbar ist,dann bleibt es
trotzdem gefälschtes Geld und wird dementsprechend bestraft,warum sollte es bei
einem Kennzeichen anders sein,zumal das ja auch ein Dokument ist?
Es grüsst Euch RainerR
trotzdem gefälschtes Geld und wird dementsprechend bestraft,warum sollte es bei
einem Kennzeichen anders sein,zumal das ja auch ein Dokument ist?
Es grüsst Euch RainerR
RaRo