19.07.2007, 13:24
Hallo Anton,
meine Erkenntnisse beziehe ich aus meinem beruflichen Werdegang,in dem ich einmal
als Garaniesachbearbeiter einer deutschen,aber auch einer ausländischen Fahrzeugmarke
tätig war.
Wenn Du einem Rückruf des Herstellers nicht folgst,und es passiert später auf Grund
der nicht erfolgten Reparatur ein Unfall,dann bist Du dran.Der Hersteller hat mit dem
Rückruf an Dich seiner Sorgfallspflicht genügt,wenn Du dann entscheidest,dem Rückruf
nicht zu folgen,übernimmst Du die Verantwortung.
Desshalb erfolgen solche Rückrufe in der Regel auch als Einschreiben,damit ist der Hersteller
aus dem Schneider.
Es ist dabei unerheblich ob der Fehler schon bei Auslieferung bestand,bzw, der Hersteller
bei Auslieferung davon wusste.Es wird nämlich keinem Kunden gelingen,dies dem
Hersteller nachzuweisen.Der Hersteller wird immer argumentieren daß er bei bekannt
werden des Fehlers sofort den Rückruf startete.
Er wird aber im Gegenzug sofort anführen,daß Du seinen Rückruf ignoriert hast,und desshalb
der Unfall passierte,und dann siehst Du recht alt vor dem Richter aus!
Ob in einem solchen Fall ein Jurist noch etwas retten kann,weiss ich nicht,halte es für
nahezu unmöglich.Jedenfalls wurden die Dinge im Zeitraum meiner Tätigkeit so geregelt.
Es grüsst Dich
RainerR
meine Erkenntnisse beziehe ich aus meinem beruflichen Werdegang,in dem ich einmal
als Garaniesachbearbeiter einer deutschen,aber auch einer ausländischen Fahrzeugmarke
tätig war.
Wenn Du einem Rückruf des Herstellers nicht folgst,und es passiert später auf Grund
der nicht erfolgten Reparatur ein Unfall,dann bist Du dran.Der Hersteller hat mit dem
Rückruf an Dich seiner Sorgfallspflicht genügt,wenn Du dann entscheidest,dem Rückruf
nicht zu folgen,übernimmst Du die Verantwortung.
Desshalb erfolgen solche Rückrufe in der Regel auch als Einschreiben,damit ist der Hersteller
aus dem Schneider.
Es ist dabei unerheblich ob der Fehler schon bei Auslieferung bestand,bzw, der Hersteller
bei Auslieferung davon wusste.Es wird nämlich keinem Kunden gelingen,dies dem
Hersteller nachzuweisen.Der Hersteller wird immer argumentieren daß er bei bekannt
werden des Fehlers sofort den Rückruf startete.
Er wird aber im Gegenzug sofort anführen,daß Du seinen Rückruf ignoriert hast,und desshalb
der Unfall passierte,und dann siehst Du recht alt vor dem Richter aus!
Ob in einem solchen Fall ein Jurist noch etwas retten kann,weiss ich nicht,halte es für
nahezu unmöglich.Jedenfalls wurden die Dinge im Zeitraum meiner Tätigkeit so geregelt.
Es grüsst Dich
RainerR
RaRo