23.04.2007, 16:23
Hi :-)
i.A. muss man nat. sagen, das die Z06 echt ein Hammer ist - soviel steht fest! Aber man will nat. auch gut bedient werden, denn der Kaufpreis ist ja nicht mal eben verdient, außer man sitzt am Bohrloch und wartet einfach ab !
Tja - und daher muss einfach GM hier normal nach den Geflogenheiten des Landes auch handeln, wie auch alle anderen hier: BMW, VW, Audi und und und.
So, und auch in eigener Sache habe ich mich schon mal informiert !!!
Anbei mal ein sehr interessanter Link zu einem Urteil
Es besteht somt das Wahlrecht zur Wandlung des Kaufs abzgl. einer Nutzungsentschädigung, die halt nicht der Wertverlust (dekressiv) des KFZ ist, sondern i.A. linear zum erwartenen KM-Stand, sprich:
Eins Beispiel:
Kaufpreis: EUR 90.000,--
aktueller KM-Stand: 10.000
max. KM-Stand bis zur Entsorgung: 300.000
EUR 90.000,-- x 10.000 / 300.000 = EUR 3.000,-- Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 10.000 km.
Somit erhält der Käufer dann nach Wandlung 87.000 EUR zurück.
Es können aber weiterhin noch in Rechnung gestellt werden: Fahrtkosten zur Werkstatt, Porto, etc. etc . Mehr weiß dann sicher auch ein RA !
Also, schön auf den KM-Stand achten und zwei Versuche der Werkstatt sind erlaubt!
Gruß
jive
i.A. muss man nat. sagen, das die Z06 echt ein Hammer ist - soviel steht fest! Aber man will nat. auch gut bedient werden, denn der Kaufpreis ist ja nicht mal eben verdient, außer man sitzt am Bohrloch und wartet einfach ab !
Tja - und daher muss einfach GM hier normal nach den Geflogenheiten des Landes auch handeln, wie auch alle anderen hier: BMW, VW, Audi und und und.
So, und auch in eigener Sache habe ich mich schon mal informiert !!!
Anbei mal ein sehr interessanter Link zu einem Urteil
Es besteht somt das Wahlrecht zur Wandlung des Kaufs abzgl. einer Nutzungsentschädigung, die halt nicht der Wertverlust (dekressiv) des KFZ ist, sondern i.A. linear zum erwartenen KM-Stand, sprich:
Eins Beispiel:
Kaufpreis: EUR 90.000,--
aktueller KM-Stand: 10.000
max. KM-Stand bis zur Entsorgung: 300.000
EUR 90.000,-- x 10.000 / 300.000 = EUR 3.000,-- Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 10.000 km.
Somit erhält der Käufer dann nach Wandlung 87.000 EUR zurück.
Es können aber weiterhin noch in Rechnung gestellt werden: Fahrtkosten zur Werkstatt, Porto, etc. etc . Mehr weiß dann sicher auch ein RA !
Also, schön auf den KM-Stand achten und zwei Versuche der Werkstatt sind erlaubt!
Gruß
jive