18.02.2007, 11:09
Zitat:Original von Porternicht ganz.
Oder net ? , ....
der TÜVler stellt fest, ob das Fahrzeug VORSCHRIFTSMÄSSIG ist oder nicht. Dazu gehört auch das Einhalten der Abgasvorschriften.
wenn das Fahrzeug lt. TÜV vorschriftsmäßig ist, wird es auch ohne Probleme zugelassen. Ein paar Plausibilitätskontrollen werden vom Computer der Zulassungsstelle gemacht, u.a. ob die eingetragene Abgasnorm für das entsprechende Erstzulassungsdatum zulässig ist.
Sieht der TÜVler über einige Dinge hinweg, ist das sein Problem.
Nur wenn der TÜVler feststellt, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist und entsprechende Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind, hat die Zulassungsstelle mitzureden. Der TÜV kann eine Ausnahmegenehmigung befürworten, über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (z.B. kleine Kennzeichen oder rote Blinker) entscheidet die Zulassungsstelle oder das Regierungspräsidium.
Das Finanzamt hat sich auch nach der eingetragenen Abgasnorm zu richten. Nur bei der Anerkennung als LKW oder als Wohnmobil ist das Finanzamt nicht an die Eintragung in den Fahrzeupapieren gebunden.