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Frage an die Rechtsgelehrten / Tüv-Spezialisten - Druckversion

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Frage an die Rechtsgelehrten / Tüv-Spezialisten - ars71 - 17.02.2007

Hallo,

nur zu 50% ein corvettespezifisches Problem aber erfahrungsgemäß bekommt man hier ja auf alles eine kompetente Antwort Yeeah!

Ich plane gerade eine Herztransplantation an einem 88er Jeep Cherokee. Das Neue Herz ist ein 350er Corvette-Motor aus einer 79er. (mit einem TH350).

Ich habe einen Tüvler der mit zugesichert hat das einzutragen. Soweit so gut.
Meine Frage ist nur, bekomme ich das Teil zugelassen? Was mir Sorgen macht ist dass der Motor mit einem Vergaser läuft und somit wohl Abgastechnisch schlechter liegt wie der ursprüngliche R6er des Jeep, der ja schon eine Einspritzung hatte....

Um die Frage gleich vorweg zu nehmen. Ich will den Motor NICHT auf TPI o.ä umrüsten sondern ganz bewußt mit dem Vergaser betreiben. (sofern eben möglich).

Bin auf Euer Feedback gespannt.


- Mr. Street Machines - 17.02.2007

Ich weiß soviel: Die Abgaswerte dürfen sich nicht verschlechtern.....
Das heißt: Neuerer Motor in altes Auto - Kein Problem, aber umgedreht gibt es sicher Schwierigkeiten.
Eigentlich dürfte das der Prüfer garnicht eintragen. Wenn er es macht seih froh. Die Zulassungsstelle dürfte dann keinen Ärger machen.


- Ben - 17.02.2007

Theoretisch: Ja das geht.

Praktisch: Das sieht nicht gut aus.



Hauptproblem: Abgasverhalten

Ich würde nochmal an einer Prüfstelle nachfragen was man beachten muß.


- ars71 - 17.02.2007

Zitat:Original von Ben
Theoretisch: Ja das geht.

ja - super

Zitat:Original von Ben
Praktisch: Das sieht nicht gut aus.

??? - was heisst das? - Das es am Abgas kränkeln mag war mir klar. Die Aussage des Prüfers bezog sich auf den Umbau an sich. (in USA wird das häufiger gemacht - in Deutschland konnte ich bis dato niemanden Ausfindig machen der den 350er V8 in den XJ verpflanzt hat...
Also wurde mir Tüv mit dem Motor und Getriebe in dem Auto zugesagt. zum Thema "ASU" hat er sich nicht geäußert - ich hab allerdings auch nicht gefragt ;-)


- Ben - 17.02.2007

Sicher trägt er Dir den Motor ein: Technisch wird es keine Probleme geben aber das heist nicht das Du auch eine Zulassung bekommst.

Frag da nochmal genau nach.

Ich bin nur so pessimistisch weil ich vor kurzen auch beim Tüv ne Anfrage machte wegen einem Umbau.
Hierbei wollte ich einen M-Moter in einen normalen BMW verpflanzen. Das Spenderfahrzeug ist Baujahr 2004 das Basisfahrzeug 1995. Mein Tüv sagte:

Nur wen ich aus dem Spenderfahrzeug Motor, Getriebe, Differential und komplettes Abgassystem verwende gibts eine Zulassung.


- SilverGER - 17.02.2007

Leider nur spekuliert, aber ich will das Thema Abgasgutachten mal in die Runde werfen.
Wenn Du das per Einzelprüfung machen musst, wird es teuer... haarsträubend


- MadTom - 18.02.2007

Ich hatte mal ein Problem einen stärken Motor Bj. 75 in einem Fahrzeug Bj. 77 eingetragen zubekommen. Das Problem war, dass in Fahrzeuge ab 01.01.1977 keine älteren Motoren eingetragen werden dürfen.
Ich hatte seinerzeit sogar eine Herstellerbestätigung, die bescheinigte, dass sich das Abgasverhalten nicht geändert hatte.
Wäre vielleicht auch Ermessenssache gewesen, aber ich habe den Wagen (war ein BMW 1502 mit 2002 Motor) dann nach Mexico verkauft und bin der Sache nicht weiter nachgegangen.
Falls es weitere solche "Stichtage" gibt sollte das der TÜV-Prüfer wissen.

Ein Kumpel hat zuletzte in einen Jaguar XJ 12 Serie Bj. ~ 85 einen 2004er 3.0 Ltr Turbodiesel von BMW eingebaut und inzwischen auch durch den TÜV bekommen. Der Umbau lief in enger Absprache mit dem TÜV.

Ein Abgasgutachten wurde dabei nicht erstellt.



Gruß

Tom


- Porter - 18.02.2007

Aber ein "Tüvler" trägt ja nichts ein, sondern die Zulassungsstelle, und bewerted wird es vom Finanzamt.
Der "Tüvler" bestätigt oder attestiert einen Zustand als verkehrstauglich oder nicht.
Die Konsequenzen solltest Du vorher mit eben der Zulassung und dem FA absprechen.

Siehe u.a. auch die Kennzeichengröße !




Oder net ? Hallo-gruen , ....


- Nero - 18.02.2007

Zitat:Original von Porter
Oder net ? Hallo-gruen , ....
nicht ganz.

der TÜVler stellt fest, ob das Fahrzeug VORSCHRIFTSMÄSSIG ist oder nicht. Dazu gehört auch das Einhalten der Abgasvorschriften.

wenn das Fahrzeug lt. TÜV vorschriftsmäßig ist, wird es auch ohne Probleme zugelassen. Ein paar Plausibilitätskontrollen werden vom Computer der Zulassungsstelle gemacht, u.a. ob die eingetragene Abgasnorm für das entsprechende Erstzulassungsdatum zulässig ist.
Sieht der TÜVler über einige Dinge hinweg, ist das sein Problem.

Nur wenn der TÜVler feststellt, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist und entsprechende Ausnahmegenehmigungen erforderlich sind, hat die Zulassungsstelle mitzureden. Der TÜV kann eine Ausnahmegenehmigung befürworten, über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (z.B. kleine Kennzeichen oder rote Blinker) entscheidet die Zulassungsstelle oder das Regierungspräsidium.

Das Finanzamt hat sich auch nach der eingetragenen Abgasnorm zu richten. Nur bei der Anerkennung als LKW oder als Wohnmobil ist das Finanzamt nicht an die Eintragung in den Fahrzeupapieren gebunden.


- waltermotorrad - 18.02.2007

Jetzt ist doch auch meine Welt wieder in Ordnung. Yeeah!

Bin auch davon ausgegangen, daß nach einer TÜV-Abnahme die Zulassung nur noch reine Formsache ist. Die Zulassungsstelle trägt das ein, was "der Fachmann" abgenommen hat (und kassiert dafür nochmal ordentlich Gebühren) - sonst nichts.