18.02.2007, 03:58
Aber ein "Tüvler" trägt ja nichts ein, sondern die Zulassungsstelle, und bewerted wird es vom Finanzamt.
Der "Tüvler" bestätigt oder attestiert einen Zustand als verkehrstauglich oder nicht.
Die Konsequenzen solltest Du vorher mit eben der Zulassung und dem FA absprechen.
Siehe u.a. auch die Kennzeichengröße !
Oder net ? , ....
Der "Tüvler" bestätigt oder attestiert einen Zustand als verkehrstauglich oder nicht.
Die Konsequenzen solltest Du vorher mit eben der Zulassung und dem FA absprechen.
Siehe u.a. auch die Kennzeichengröße !
Oder net ? , ....
, ....... vette Grüße, Gerd
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