18.01.2007, 01:11
Zitat:Original von C53
Da kommt ein Kunde der sein Fahrzeug reparieren läßt und aus welchen Gründen auch immer --- er verweigert die Zahlung.
Wenn es nun so wäre wie viele von Euch es gern hätten so würde der Werkstattbesitzer
bis zum St. Nimmerleinstag hinter seinem Geld herlaufen denn er hat keinerlei Recht an dem Fahrzeug, den eingebauten Teilen und schon garnicht am Arbeitslohn.
Wie soll das anders als nach der momentanen Rechtslage geklärt werden.
Geht bitte nicht davon aus das alle Fahrzeugbesitzer die gleiche Gesinnung haben wie die
meisten von Euch.
Hallo Heinz,
sieh es mal wirklich auf diesen speziellen Fall bezogen und da scheinen sich ja die Fachleute einig zu sein, dass ein neues Steuergerät unnötig war, da man das alte hätte "wiederbeleben" können.
Wenn man jetzt solche Dinge unerwartet auf der Rechnung hat zuzüglich 9 Stunden, darf man sich getrost vera****t fühlen

Angenommen Du bezahlst jetzt diese Rechnung vor Ort, kannst Du das Geld auch in den Wind schreiben und siehst das wohl nie wieder. Im übrigen habe ich in den letzten 15 Jahren nie eine Werkstattrechnung direkt am Schalter bezahlen müssen.
Ein ausführlicher Kommunikationsaustausch vor und während der versuchten Instandsetzung hätte vermutlich auch einiges an Ärger verhindern können.
Gruß
Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz
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