08.01.2007, 01:03
Kommt auf den Polizisten an (bzw. auf den Richter).
Ab 10€ geht es los (Tatbestand 181 = nicht korrekt angebracht)
Unterstellt man Dir aber ein Fehlen des Kennzeichens:
Nr 227 = 40€ / 1 Pkt
Jetzt kommt es aber:
Hinter Glas angebracht:
Nr 228 50€ / 1 Pkt
Kommt also auf den Polizisten an.
Ab 10€ geht es los (Tatbestand 181 = nicht korrekt angebracht)
Unterstellt man Dir aber ein Fehlen des Kennzeichens:
Nr 227 = 40€ / 1 Pkt
Jetzt kommt es aber:
Hinter Glas angebracht:
Nr 228 50€ / 1 Pkt
Kommt also auf den Polizisten an.