23.05.2006, 13:58
Ein tschechischer Staatsbürger kauft im Juni 2005 bei einem Autohaus in Sachsen eine C6 Automatik, 680 km auf dem Tacho. Im Kaufvertrag steht u.a.:
"Wir lieferten Ihnen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG, DA DER KÄUFER ALS GEWERBETREIBENDER HANDELT, einen... "
11 Monate später, Tachostand 8.100 km, während der Fahrt mag das Getriebe den 3. und 4. Gang nicht mehr. Gleich zu einer autorisierten Werkstatt (in Prag), dort fragt der Techniker u.a. nach dem Service-Heft, da sonst kein Garantieanspruch. Das Heft liegt vor, allerdings leer. Anfrage beim Verkäufer in Sachsen, seine Antwort: „Ist nicht mein Problem, das Heft müssen Sie sich bei einem GM-Vertragshändler in Deutschland ausfüllen lassen.“ Punkt.
Nun steht der arme mit seinem kaputten Auto da und verzweifelt. Wie kommt er zu seinem Recht (und funktionierendem Getriebe)? Hat jemand einen Tipp? Wer kennt sich aus?
Mit einem helfenwollenden, für jeden (sinnvollen) Rat dankbaren Grusss, Ctirad
"Wir lieferten Ihnen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG, DA DER KÄUFER ALS GEWERBETREIBENDER HANDELT, einen... "
11 Monate später, Tachostand 8.100 km, während der Fahrt mag das Getriebe den 3. und 4. Gang nicht mehr. Gleich zu einer autorisierten Werkstatt (in Prag), dort fragt der Techniker u.a. nach dem Service-Heft, da sonst kein Garantieanspruch. Das Heft liegt vor, allerdings leer. Anfrage beim Verkäufer in Sachsen, seine Antwort: „Ist nicht mein Problem, das Heft müssen Sie sich bei einem GM-Vertragshändler in Deutschland ausfüllen lassen.“ Punkt.
Nun steht der arme mit seinem kaputten Auto da und verzweifelt. Wie kommt er zu seinem Recht (und funktionierendem Getriebe)? Hat jemand einen Tipp? Wer kennt sich aus?
Mit einem helfenwollenden, für jeden (sinnvollen) Rat dankbaren Grusss, Ctirad
Es gibt kaum was schöneres als C5 und 75E.