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Internationale Hilfe benötigt - Ctirad - 23.05.2006 Ein tschechischer Staatsbürger kauft im Juni 2005 bei einem Autohaus in Sachsen eine C6 Automatik, 680 km auf dem Tacho. Im Kaufvertrag steht u.a.: "Wir lieferten Ihnen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen und UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG, DA DER KÄUFER ALS GEWERBETREIBENDER HANDELT, einen... " 11 Monate später, Tachostand 8.100 km, während der Fahrt mag das Getriebe den 3. und 4. Gang nicht mehr. Gleich zu einer autorisierten Werkstatt (in Prag), dort fragt der Techniker u.a. nach dem Service-Heft, da sonst kein Garantieanspruch. Das Heft liegt vor, allerdings leer. Anfrage beim Verkäufer in Sachsen, seine Antwort: „Ist nicht mein Problem, das Heft müssen Sie sich bei einem GM-Vertragshändler in Deutschland ausfüllen lassen.“ Punkt. Nun steht der arme mit seinem kaputten Auto da und verzweifelt. Wie kommt er zu seinem Recht (und funktionierendem Getriebe)? Hat jemand einen Tipp? Wer kennt sich aus? Mit einem helfenwollenden, für jeden (sinnvollen) Rat dankbaren Grusss, Ctirad - JR - 23.05.2006 Hallo Ctirad, als erstes startete ich eine Anfrage an die Hotline, über welchen Händler das Auto ursprünglich ausgeliefert worden ist. Der Garantieanspruch besteht nicht gegenüber dem Händler wie bei dem ganzen Gewährleistungsmist, sondern gegenüber dem Hersteller. Sollte es sich um einen US-Import handeln, hätte Dein Landsmann Pech gehabt. Gruß JR - Corvette-1111 - 23.05.2006 Es sei denn, der Wagen ist in USA schon wenigstens 6 Wochen zugelassen gewesen und wurde dann exportiert. Dann geht die Gewährleistung nämlich mit über den großen Teich. - GeneralDiDi - 23.05.2006 Ehm, Frage: Wann war die EZ des Fahrzeugs? Wenn dieser Mai oder Juni war, musste überhaupt noch kein Service gemacht werden. Bei 8000km auch nicht. Oder versteh ich da grad was nicht? Gruß Didi - JR - 23.05.2006 Yep, im Serviceheft ist bereits die Auslieferung dokumentiert! Gruß JR - GeneralDiDi - 23.05.2006 Aha, na dann. Aber irgendwie versteh ich das alles nicht. -Warum wurde die Auslieferung nicht dokumentiert? -Warum bekommt der Gewerbetreibende keine Garantie? Weil sie ins Ausland geht? -bzw. Warum verzichtet man freiwillig darauf? -Der Kaufvertrag ist doch bestimmt zwischen Händler und Käufer. Wenn dieser Vertraglich keine Gewärleistung gibt, bleibt die Herstellergarantie davon doch unberührt, oder? Zitat:„Ist nicht mein Problem, das Heft müssen Sie sich bei einem GM-Vertragshändler in Deutschland ausfüllen lassen.“Darf ein Vetragshändler eine Vette ohne ausgefülltes ServiceHeft verkaufen? Dabei scheint der sich wohl auf das "Gewerbetreibend" zu berufen. Finde es trozdem mehr als komisch. Vor allem, warum soll sich der Händler quer stellen, wenn die Kosten für Garantieleistungen eh vom Hersteller übernommen werden und der Händler sogar noch an der Reparatur verdienen könnte? Ick gloob da war et krumm Ding debei - Ctirad - 24.05.2006 Bin noch am recherchieren, alle wichtigen Papiere liegen vor. EZ: 09.06.05, Kaufvertrag vom 15.07.05, zugelassen in CR drei Tage später. Als nächstes rufe ich den Händler in Sachsen an, danach die Hotline (danke JR!), dann sehen wir weiter. Hoffentlich irrt DiDi mit seinem „krumm Ding“. À propos Ausland: Wie ist das innerhalb der EU? GM-Kundenfreundlichkeit? Fehlanzeige! - Ctirad - 23.08.2006 Mein Anliegen stieß im Mai bei GM-Hotline auf volles Verständnis, es wurde sofortige Hilfe versprochen. Der Fall sei an die Garantie-Abteilung weitergeleitet worden, ich sowie der Vertragshändler in Prag (bei dem die C6 nun seit Monaten steht) würden so schnell wie möglich informiert. 3 Monate später: PUSTEKUCHEN! NULL! GAR NICHTS GESCHEHEN!!! Auch Nachfragen und sanfte, höfliche Reklamationen via Email sowie Telefon alle 14 Tage führen zu keinem Ergebnis. Bla bla bla, Versprechungen, Ausreden (Mitarbeiter gerade aus dem Urlaub), wir melden uns... Nix! Was ist das nun? Ignoranz, Arroganz, Desinteresse, Aussitzentaktik, Schlamperei, Faulheit? Deutsche oder amerikanische? Mit einem im nächsten Leben vielleicht doch lieber einen Skoda fahrenden Grusss, Ctirad - sani - 23.08.2006 In dieser Hinsicht hat sich in der Schweiz die Gesetzeslage sehr zu Gunsten des Verbrauchers geändert. Ich kann z.B eine Corvette bei einem Volvohändler kaufen und in der gleichen Wekstatt die Inspektionen machen lassen. Und der Importeur muss trotzdem die Garantie gewähren. sani - KnightRainer - 23.08.2006 @Ctirad Was erwartest Du von denen? Eine schriftliche Kostenzusage? Muss nicht im Vorfeld geklärt werden (durch die Werkstatt), ob es überhaupt einen Garantieanspruch gibt oder ob derjenige evtl. ohne Getriebeöl gefahren ist (überspitzt formuliert) und der Schaden selbstverschuldet ist? |