15.10.2002, 09:02
Zitat:Vielleicht kann unser Forums-Anwalt etwas zu der mündlichen Zusage unter Zeugen sagen.
Ein Kaufvertrag über ein Kfz bedarf nicht der Schriftform, d.h., daß auch der mündliche Vertrag Gültigkeit hat! Problematisch ist in den meisten derartigen Fällen nur die Beweisführung, die hier dem Verkäufer (der ja das Geld haben will) obliegt. Durch die Frau als Zeugin sieht es jedoch hier ganz gut aus.
Kommt der Käufer in "Annahmeverzug", also nimmt er die ihm ordnungsgemäß zur Übernahme angebotene Kaufsache nicht an, so macht er sich u.a. schadensersatzpflichtig.
Fazit aus dem o-g. Fall: Der Käufer ist aufgrund des mündlich geschlossenen Vertrages verpflichtet, das Auto zum vereinbarten Preis abzunehmen und die vereinbarten Fahrtkosten zu erstatten.
Covi kann mir ja mal eine Mail schicken, dann können wir noch ins Detail gehen.
Mit juristischen Grüßen
Tripower