10.10.2002, 10:47
Sodele; - ich habe mal die Leitsatzkartei durchstöbert und 17 Entscheidungen gefunden, die alle so ziemlich das gleiche aussagen wie die folgende vom BGH (Bundesgerichtshof):
Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, kann er sich nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls i. S. von § 7 II StVG berufen, es sei denn, er weist nach, daß es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.
BGH, 17.03.1992, VI ZR 62/91
Die Mithaftungsquote liegt zwischen 20 und 25%; -, allerdings ist nicht auszuschließen, daß bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte sich auch die Haftungsquote noch weiter erhöht.
Da Du den "Unabwendbarkeitsnachweis" (d.h. der Unfall wäre genau so auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit passiert) kaum führen kannst, wirst Du wohl auf einem erheblichen Teil Deines Schadens sitzen bleiben....
Gruß
Tripower
P.S.: Da mich das auch beruflich interessiert, würde ich mich freuen, wenn Du mich über den Ausgang der Schadensersatzverhandlungen auf dem Laufenden halten würdest
Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, kann er sich nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls i. S. von § 7 II StVG berufen, es sei denn, er weist nach, daß es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.
BGH, 17.03.1992, VI ZR 62/91
Die Mithaftungsquote liegt zwischen 20 und 25%; -, allerdings ist nicht auszuschließen, daß bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte sich auch die Haftungsquote noch weiter erhöht.
Da Du den "Unabwendbarkeitsnachweis" (d.h. der Unfall wäre genau so auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit passiert) kaum führen kannst, wirst Du wohl auf einem erheblichen Teil Deines Schadens sitzen bleiben....
Gruß
Tripower
P.S.: Da mich das auch beruflich interessiert, würde ich mich freuen, wenn Du mich über den Ausgang der Schadensersatzverhandlungen auf dem Laufenden halten würdest