07.11.2005, 15:25
Zitat:Original von Erwin
Hallo !
Normalerweise lassen sich NS nur mit dem Abblendlicht gemeinsam betreiben.
...
Ohne die österreichischen Gesetze im besonderen und Gesetze im allgemeinen genauer zu kennen, sehe ich das genauso:
Es ist ja richtig (und aus meiner Sicht auch sinnvoll) die Nebelscheinwerfer *zusätzlich* zum Abblendlicht nur bei schlechter Sicht einschalten zu dürfen. Sie alleine einzuschalten würde ich nicht als verboten ansehen.
...und wenn ich mir die Kommentare auf der og. webseite ansehe, glaube ich haben die Politiker wohl auch nicht begriffen, dass Nebelscheinwerfer auch ohne Abblendlicht und ohne Nebelschlussleuchte funktionieren.
Gruß, Alex
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Initiative leise Fahrzeuge: Hubraum statt pfeifender Turbo-Lader !!!
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