04.11.2005, 10:40
Hallo, Raimund
Ja, so ist es. Es heißt allgemein, daß die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein muß. Deswegen ist es bei Änderungsabnahmen dieser Art auch üblich, daß verbauter Reifenhersteller und Reifentyp im Bericht erwähnt werden. Wenn keine Unbedenklichkeit vom Reifenhersteller bezüglich Tragfähigkeit und ABS-Verträglichkeit nötig ist, ist dieser Vermerk auch keine Markenbindung. Es bedeutet lediglich, daß die vorgeführte Rad/Reifen-Kombination in Ordnung war.
Wenn dann später ein anderer Reifenhersteller oder Typ gefahren wird, sollte darauf geachtet werden, daß dessen Lauffläche auch ausreichend abgedeckt ist. Manchmal kann es vorkommen, daß z. B. der ursprünglich geprüfte Fulda-Reifen gerade so noch abgedeckt ist, die später aufgezogenen Michelin-Reifen aber eine etwas breiter gestaltete Lauffläche haben und nicht mehr ausreichend abgedeckt sind.
MfG Schusti
Ja, so ist es. Es heißt allgemein, daß die Lauffläche des Reifens abgedeckt sein muß. Deswegen ist es bei Änderungsabnahmen dieser Art auch üblich, daß verbauter Reifenhersteller und Reifentyp im Bericht erwähnt werden. Wenn keine Unbedenklichkeit vom Reifenhersteller bezüglich Tragfähigkeit und ABS-Verträglichkeit nötig ist, ist dieser Vermerk auch keine Markenbindung. Es bedeutet lediglich, daß die vorgeführte Rad/Reifen-Kombination in Ordnung war.
Wenn dann später ein anderer Reifenhersteller oder Typ gefahren wird, sollte darauf geachtet werden, daß dessen Lauffläche auch ausreichend abgedeckt ist. Manchmal kann es vorkommen, daß z. B. der ursprünglich geprüfte Fulda-Reifen gerade so noch abgedeckt ist, die später aufgezogenen Michelin-Reifen aber eine etwas breiter gestaltete Lauffläche haben und nicht mehr ausreichend abgedeckt sind.
MfG Schusti