27.10.2005, 13:25
Zitat:Original von V8-Brummler
Was ist damit gemeint? Z.B. die 250 km/h Abregelung?
auch.
Vor allem aber die Geschwindigkeitsbegrenzer bei LKWs und Bussen.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes betrifft es aber auch MOFAs, Leichtkrafträder (80km/h) und PKW.
Es betrifft aber nur vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzer, d.h. wenn er nicht vorgeschrieben ist, kann man ihn stilllegen und vom TÜV abnehmen lassen. Das Fahrzeug muß natürlich für die höhere Geschwindigkeit geeignet sein.