12.09.2005, 18:08
Hallo Walter,
das Problem bei der Sache ist,das es sich - solange es keinen offiziellen Rückruf über das KBA gibt - um bedauerliche Einzelfälle handelt und Du keinen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung hast sondern auf einen guten Händler angewiesen bist,der die Sache für Dich regelt. Deswegen würde ich mich - sollte Dein Händler sich querstellen - nach einem solchen umsehen und etwas Fahrzeit in Kauf nehmen, statt einen endlosen und wenig Erfolg versprechenden Papierkrieg anzufangen.
Gruß
Markus
das Problem bei der Sache ist,das es sich - solange es keinen offiziellen Rückruf über das KBA gibt - um bedauerliche Einzelfälle handelt und Du keinen Anspruch auf kostenlose Nachbesserung hast sondern auf einen guten Händler angewiesen bist,der die Sache für Dich regelt. Deswegen würde ich mich - sollte Dein Händler sich querstellen - nach einem solchen umsehen und etwas Fahrzeit in Kauf nehmen, statt einen endlosen und wenig Erfolg versprechenden Papierkrieg anzufangen.
Gruß
Markus
viele Grüße
Markus
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Stoppt Tierversuche, nehmt Kinderschänder!
Markus
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