29.06.2005, 12:23
Helmut,
viel Spaß beim Einklagen dieser schriftlichen Bestätigung, falls es Dir doch mal bei 270km/h passieren sollte.
Meiner Erinnerung nach ist es einem Forummitglied (Denny?) während der Fahrt passiert. Und auch im US-Forum gibt es Berichte, wonach es auch während der Fahrt vorgekommen ist. Allerdings, und hier liegen wohl offensichtlich Unterschiede vor, ist fraglich, ob das US-Lenkradschloß einfach auf das EU zu übertragen ist.
Ich für meinen Teil halte diesen Vorfall für unbedingt meldepflichtig, muß doch das KBA informiert werden, dass die behördlich angeordnete Rückrufaktion nicht die gewünschte Wirkung zeigte.
viel Spaß beim Einklagen dieser schriftlichen Bestätigung, falls es Dir doch mal bei 270km/h passieren sollte.
Meiner Erinnerung nach ist es einem Forummitglied (Denny?) während der Fahrt passiert. Und auch im US-Forum gibt es Berichte, wonach es auch während der Fahrt vorgekommen ist. Allerdings, und hier liegen wohl offensichtlich Unterschiede vor, ist fraglich, ob das US-Lenkradschloß einfach auf das EU zu übertragen ist.
Ich für meinen Teil halte diesen Vorfall für unbedingt meldepflichtig, muß doch das KBA informiert werden, dass die behördlich angeordnete Rückrufaktion nicht die gewünschte Wirkung zeigte.