17.08.2002, 11:12
Hallo Kurt,
es besteht keine Genehmigungspflicht wenn:
- es nicht mehr als 30 Autos werden.
- wir die Straßen nicht übermässig nutzen (extrem langsam fahren und damit andere Verkehrsteilnehmer durch den Konvoi behindern)
- wir keine Sonderrechte wollen (alle dürfen über die Kreuzung fahren, auch wenn die Ampel zwischenzeitlich rot wird)
- wenn die Autos nicht zu einer Institution gehörend gekennzeichnet sind.
Darüber hinaus muß man einen Konvoi anmelden,man kann auch beauflagt werden,z.Bsp. mit einer kostenpflichtigen Eskorte.
Falls jedoch (und da bin ich ganz sicher) dieser Fall künftig eintritt,ist es wohl (schon aus Gründen der Handlichkeit) besser dann den Konvoi in mehrere Teile >30 zu splitten.
Viele Grüße Eckaat
es besteht keine Genehmigungspflicht wenn:
- es nicht mehr als 30 Autos werden.
- wir die Straßen nicht übermässig nutzen (extrem langsam fahren und damit andere Verkehrsteilnehmer durch den Konvoi behindern)
- wir keine Sonderrechte wollen (alle dürfen über die Kreuzung fahren, auch wenn die Ampel zwischenzeitlich rot wird)
- wenn die Autos nicht zu einer Institution gehörend gekennzeichnet sind.
Darüber hinaus muß man einen Konvoi anmelden,man kann auch beauflagt werden,z.Bsp. mit einer kostenpflichtigen Eskorte.
Falls jedoch (und da bin ich ganz sicher) dieser Fall künftig eintritt,ist es wohl (schon aus Gründen der Handlichkeit) besser dann den Konvoi in mehrere Teile >30 zu splitten.
Viele Grüße Eckaat