23.04.2005, 23:53
So, wie versprochen, hier mein erfahrungsbericht zu leihwagen und spritkosten.
habe mein schätzchen heute morgen bei fa. werkmeister wieder abgeholt. nachdem ich meine rechnung für die anderen arbeiten beglichen hatte, gab ich den schlüssel von dem leihwagen zurück, mit der bemerkung, daß ich aus besagtem grunde nicht vollgetankt hätte. darauf verlor die frau hoffmann, eine nette junge frau die farbe ihres hübschen gesichtes und meinte, das ginge nicht, das sei meine verpflichtung. ich erklärte ihr den sachverhalt, berichtete von dem gespräch der verbraucherzentrale und gab ihr ein schriftstück mit den in frage kommenden paragraphen. ausserdem eine aufstellung meiner kosten, die ich durch die rückrufaktion hatte.
sie meinte, daß wäre schon häufiger zur debatte gestanden, aber ich müsste zahlen und mich dann an GM wenden, was ich natürlich ablehnte, denn werkmeister ist mein ansprechpartner.
daraufhin ging sie zum werkstattmeister, aber sie bestand trotzdem auf zahlung.
erneut weigerte ich mich, verwies auf mein schreiben und bat sie die angelegenheit mit der geschäftsführung zu klären. ich wünschte ihr ein schönes wochenende, was sie erwiderte und schon war ich fröhlich pfeifend aus der türe.
also, es geht doch, man muss nur hartnäckig bleiben. es kann natürlich sein, daß noch was nachkommt, aber dem sehe ich gelassen entgegen.
vielleicht ist es ein denkanstoß für ähnliche fälle. ich bin nur der meinung, man muss sich nicht alles gefallen lassen und wenn man seinen gesunden menschenverstand einschaltet, ist das die einzige logische konsequenz.
hier nochmals die §§:
- 280, Abs. 1 BGB
- 437, Abs. 1 BGB
- 439, Abs. 1 und 2 BGB
kämpferische grüsse
günni
habe mein schätzchen heute morgen bei fa. werkmeister wieder abgeholt. nachdem ich meine rechnung für die anderen arbeiten beglichen hatte, gab ich den schlüssel von dem leihwagen zurück, mit der bemerkung, daß ich aus besagtem grunde nicht vollgetankt hätte. darauf verlor die frau hoffmann, eine nette junge frau die farbe ihres hübschen gesichtes und meinte, das ginge nicht, das sei meine verpflichtung. ich erklärte ihr den sachverhalt, berichtete von dem gespräch der verbraucherzentrale und gab ihr ein schriftstück mit den in frage kommenden paragraphen. ausserdem eine aufstellung meiner kosten, die ich durch die rückrufaktion hatte.
sie meinte, daß wäre schon häufiger zur debatte gestanden, aber ich müsste zahlen und mich dann an GM wenden, was ich natürlich ablehnte, denn werkmeister ist mein ansprechpartner.
daraufhin ging sie zum werkstattmeister, aber sie bestand trotzdem auf zahlung.
erneut weigerte ich mich, verwies auf mein schreiben und bat sie die angelegenheit mit der geschäftsführung zu klären. ich wünschte ihr ein schönes wochenende, was sie erwiderte und schon war ich fröhlich pfeifend aus der türe.
also, es geht doch, man muss nur hartnäckig bleiben. es kann natürlich sein, daß noch was nachkommt, aber dem sehe ich gelassen entgegen.
vielleicht ist es ein denkanstoß für ähnliche fälle. ich bin nur der meinung, man muss sich nicht alles gefallen lassen und wenn man seinen gesunden menschenverstand einschaltet, ist das die einzige logische konsequenz.
hier nochmals die §§:
- 280, Abs. 1 BGB
- 437, Abs. 1 BGB
- 439, Abs. 1 und 2 BGB
kämpferische grüsse

günni

![[Bild: Berge.jpg]](https://www.autoexklusivreisen.de/Berge.jpg)