22.04.2005, 22:44
Hallo Leute,
ich habe heute noch die verbraucherzentrale angerufen und das problem geschildert. nach deren auskunft kann man sich auf das bgb beziehen und zwar die paragraphen 280, 437 und 439. danach hat man anspruch auf transport-, wege-,arbeits und materialkosten. nichts anderes, als die übernahme der spritkosten erwarte ich. mal sehen, was dabei heraus kommt.
werde es euch morgen posten, wenn ich mein schätzchen wohlbehalten zurück kriegen sollte.
erwartungsvolle grüsse
günni
ich habe heute noch die verbraucherzentrale angerufen und das problem geschildert. nach deren auskunft kann man sich auf das bgb beziehen und zwar die paragraphen 280, 437 und 439. danach hat man anspruch auf transport-, wege-,arbeits und materialkosten. nichts anderes, als die übernahme der spritkosten erwarte ich. mal sehen, was dabei heraus kommt.
werde es euch morgen posten, wenn ich mein schätzchen wohlbehalten zurück kriegen sollte.
erwartungsvolle grüsse
günni
![[Bild: Berge.jpg]](https://www.autoexklusivreisen.de/Berge.jpg)