22.04.2005, 13:03
Wäre gewiß ein interessanter Gerichtsprozeß, in dem redvetC5 sämtliche ihm entstandenen Kosten wie Verdienstentgang, Spritverbrauch der C5 hin und zurück, Schmerzensgeld für das Verpassen seiner genau zu diesem Zeitpunkt laufenden Lieblings-TV-Serie, Jausenbrot und Cappucino, Beruhigungstabletten angesichts des zu erwartenden Eingriffs in das Innenleben seiner C5 sowie die Reinigung seiner Hose wegen am Tag der Reparatur einsetzenden Regens geltend macht.....
Aber da gibt es doch noch die AGB, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, von General Motors bzw. des Vertragshändlers, und ich vermute stark, daß darin all die angeführten Ersatzansprüche ausdrücklich verweigert werden, was der Kunde auch mittels seiner Unterschrift auf dem Reparaturauftrag, Rückruf hin, Rückruf her, ausdrücklich (zu) akzeptier(en hat)t.
Aber da gibt es doch noch die AGB, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, von General Motors bzw. des Vertragshändlers, und ich vermute stark, daß darin all die angeführten Ersatzansprüche ausdrücklich verweigert werden, was der Kunde auch mittels seiner Unterschrift auf dem Reparaturauftrag, Rückruf hin, Rückruf her, ausdrücklich (zu) akzeptier(en hat)t.