22.04.2005, 10:27
Noch ein Nachtrag, der dieses Recht etwas in Frage stellt. Da diese gesetzliche Regelung recht neu ist, gibt es kaum Gerichtsurteile über die tatsächliche Handhabung. Im Ernstfall muss man das dann quasi als erster durchklagen, sollte sich der Händler weigern. Da stellt sich die Frage nachtürlich, ob das dann Sinn macht. Soweit ich weiß, sind Fragen wie die Vergütung des Arbeitsausfalles usw. noch nicht nachzulesen. Also vieles bisher eher Theorie.