22.04.2005, 12:24
Zitat:Wenn Deine Kaffeemaschine in der Gewährleistungszeit kaputt geht, erstattet Dir leider auch keiner die Fahrtkosten zum Händler.
Beim neuen Gewährleistungsrecht (aufgrund der Schuldrechtreform) hat der Kunde Recht auf Erstattung aller ihm entstehenden Kosten aufgrund des Mangels. Hier sind insbesondere die Kosten gemeint, welche durch das Zurückbringen der mangelhaften Ware dem Kunden entstehen. Selbstverständlich ist der Kunde auch hier gehalten, die Kosten niedrig zu halten und die Verhältnismäßigkeit muß gewahrt bleiben.
Ich selbst bin recht froh, dass sich dieses Recht noch nicht überall rumgesprochen hat. Würden mir alle meine Kunden dieses berechnen, wäre das schon mehr als Ärgerlich. Leider ist es zumindest in meiner Branche so, dass ich diese Kosten nicht an meine Vorlieferanten weiterleiten kann. Zwar sieht der Gesetzgeber dieses vor und meine Lieferanten wären verpflichtet, die mir von meinen Kunden in Rechnung gestellten Aufwendungen zu ersetzen. In der Praxis weigern diese sich allerdings alle Standhaft. Hintergrund ist wohl, dass diese solche Kosten wiederum selbst nicht an die Hersteller weiterleiten können, da oft die Ware aus dem Nicht-EU-Raum kommt.
Grundsätzlich hat aber der Endkunde tatsächlich die Möglichkeit die ihm entstandenen Aufwendungen aufgrund eines Gewährleistungsmangel dem Händler weiterzureichen.