21.04.2025, 10:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.04.2025, 11:59 von Gelber Bengel.)
Übrigens auch wieder interessant zu sehen, dass der eigene Anwalt bei solchen Rechtsstreitigkeiten objektaffin, also wie in diesem Fall fahrzeugbegeistert sein sollte. Was nutzt der beste Scheidungsanwalt, wenn er den rechtlichen Stellenwert einer zugesicherten Tuning Mehrleistung nicht einschätzen kann. Und dann seinem Mandanten empfiehlt, in einen aufwendigen, teuren Prozess zu ziehen in der Hoffnung, dass ein Gericht 100 fehlende PS als tolerabel bewertet. Deshalb wurde wurde wohl auch vom Beklagten ein Anwaltswechsel im laufenden Verfahren vollzogen, was taktisch schon immer schwierig ist und oftmals signalisiert, dass der erste Anwalt entweder auf dem Holzweg war, oder er vielleicht sogar zum Aufgeben geraten hat. Ich bin froh, dass mit Edgar ein auch auf diesem Gebiet Kundiger in unseren Reihen ist, der aus eigener Erfahrung weiß, wovon er spricht.