15.12.2024, 13:06
Ich würde eine Schutzgebühr bei Beginn der Hilfe erheben.
"Die Schutzgebühr ist eine Auslagenerstattung für ein Produkt, das nicht verschenkt, sondern meist zum Selbstkostenpreis oder darunter abgegeben werden soll. Produkte und Publikationen werden gegen diese Schutzgebühr abgegeben, wenn der Produzent oder Händler keinen marktüblichen Preis dafür erheben möchte." Wikipedia
Ist nicht unüblich und trennt möglicherweise den Lauschepper vom Hilfesuchenden. Die Gebühr gibt's übrigens auch auf geistiges Eigentum. Wenn sich in so einer Aktion einer ärgert, sollte es immer das Gegenüber sein und nicht der wohlwollende Helfer.
"Die Schutzgebühr ist eine Auslagenerstattung für ein Produkt, das nicht verschenkt, sondern meist zum Selbstkostenpreis oder darunter abgegeben werden soll. Produkte und Publikationen werden gegen diese Schutzgebühr abgegeben, wenn der Produzent oder Händler keinen marktüblichen Preis dafür erheben möchte." Wikipedia
Ist nicht unüblich und trennt möglicherweise den Lauschepper vom Hilfesuchenden. Die Gebühr gibt's übrigens auch auf geistiges Eigentum. Wenn sich in so einer Aktion einer ärgert, sollte es immer das Gegenüber sein und nicht der wohlwollende Helfer.