14.12.2024, 16:10
(13.12.2024, 10:54)maseratimerlin schrieb: .....
Aber wenn ich mir das Impressum anschaue, bin ich schon skeptisch. Im GmbHG ist ausdrücklich erläutert, wer Geschäftsführer einer GmbH werden darf: natürliche und voll geschäftsfähige Personen. Das bedeutet, dass keine juristische Person wie etwa ein anderes Unternehmen Geschäftsführer einer GmbH werden darf. Hier ist der GF eine UG. Keiner weiß, wem man die Ohren lang zieht, wenn was schiefgeht.
Gruß
Edgar
Wer letzlich verantwortlich ist, ist nicht schwer herauszubekommen:
https://www.companyhouse.de/p/Radomir-Ma...KX2P0iRQns
Ob es im Falle des Falles dort aber etwas zu holen gibt ist eine andere Frage. Die Google Bewertungen sind jedenfalls gut.
Gruß
Götz
Götz