28.11.2024, 11:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.11.2024, 15:40 von Gelber Bengel.)
Ich betreibe hier sicherlich kein Versicherungs-Bashing, wenn ich den täglichen Umgang und die teils absurden Aktionen beschreibe, die sich einige Versicherungen so einfallen lassen, um sich ihrer Regulierungspflicht ganz oder teilweise zu entziehen.
Wobei ein deutlicher Unterschied besteht, ob es sich um Haftpflicht- oder Kaskofälle handelt. Für letztere regelt die bei Abschluss des Vertrages vereinbarte AGB den Ablauf. Die Beurteilung des Schadens erfolgt nicht durch einen neutralen Gutachter sondern durch hauseigene Instanzen. Somit sind für den Kunden der Versicherung und dem Vertragspartner die Spielregeln festgeschrieben. Bei den meisten Versicherern ohne große Reibungspunkte.
Interessant wird es eben häufig, wenn Haftpflichtansprüche an eine gegnerische Versicherung gestellt werden. Da gilt der Grundsatz der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen im Sinne der Versichertengemeinschaft auf Basis eines interpretationsfähigen Schadenrechts. Auch hier gibt es durchaus vernünftige und realistisch entschädigende Unternehmen, die nur ablehnen, wenn die Forderung der Gegenseite wirklich messbar aus dem Ruder läuft oder ein Geschädigter mal wieder glaubt, mit dem erlittenen Schaden 5 Richtige im Lotto zu haben, um damit den letzten Urlaub bezahlen zu können.
Meine Kritik gilt hier der Willkür bei der Ablehnung von nachweislich berechtigen Forderungen, die dann im Gerichtswege unnötig teuer und aufwendig erstritten werden müssen, wobei dabei häufig das Ergebnis der Zahlungsverpflichtung schon vorher feststeht. Die Kosten dieser meist sinnlosen Verweigerung trägt ebenso die Versichertengemeinschaft, also wir alle. Und diese Vorfälle haben sich in den letzten Jahren vervielfacht, tauchen aber bei der Begründung von Erhöhungen der Beiträge in keiner Statistik auf.
Wobei ein deutlicher Unterschied besteht, ob es sich um Haftpflicht- oder Kaskofälle handelt. Für letztere regelt die bei Abschluss des Vertrages vereinbarte AGB den Ablauf. Die Beurteilung des Schadens erfolgt nicht durch einen neutralen Gutachter sondern durch hauseigene Instanzen. Somit sind für den Kunden der Versicherung und dem Vertragspartner die Spielregeln festgeschrieben. Bei den meisten Versicherern ohne große Reibungspunkte.
Interessant wird es eben häufig, wenn Haftpflichtansprüche an eine gegnerische Versicherung gestellt werden. Da gilt der Grundsatz der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen im Sinne der Versichertengemeinschaft auf Basis eines interpretationsfähigen Schadenrechts. Auch hier gibt es durchaus vernünftige und realistisch entschädigende Unternehmen, die nur ablehnen, wenn die Forderung der Gegenseite wirklich messbar aus dem Ruder läuft oder ein Geschädigter mal wieder glaubt, mit dem erlittenen Schaden 5 Richtige im Lotto zu haben, um damit den letzten Urlaub bezahlen zu können.
Meine Kritik gilt hier der Willkür bei der Ablehnung von nachweislich berechtigen Forderungen, die dann im Gerichtswege unnötig teuer und aufwendig erstritten werden müssen, wobei dabei häufig das Ergebnis der Zahlungsverpflichtung schon vorher feststeht. Die Kosten dieser meist sinnlosen Verweigerung trägt ebenso die Versichertengemeinschaft, also wir alle. Und diese Vorfälle haben sich in den letzten Jahren vervielfacht, tauchen aber bei der Begründung von Erhöhungen der Beiträge in keiner Statistik auf.