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Flutschaden am Auto - Versicherung meint, Gutachter sind momentan ausgebucht.
#1
Servus,

einer meiner besten Freunde ist am Sonntag der Jeep Cherokee (Mj. 2016) seiner Frau auf dem Parkplatz eines Wirtshauses abgesoffen.

Alle saßen beim Mittagstisch, als die Feuerwehr das Lokal wegen einer Flutwelle binnen weniger Minuten zwangsräumte. Die Gäste durften nichtmal mehr zu ihren Fahrzeugen.

https://www.ankerkanu.de/

Das Wasser stand so hoch, dass der Fußraum vom Cherokee mit braunem Schlammwasser vollgelaufen war.

Angesprungen ist er, nach Hause gekommen sind sie auch.

Gestern lief das Auto auch, aber die Hupe ging alle 30 Sekunden - seine Frau brauchte das Auto dringend, also ist sie hupend rumgefahren.

Das Auto wird von einer recht kompetenten freien Werkstatt betreut, dort wurde das Auto gestern
Mittag sofort (hupend) vorgestellt. Die meinten gleich - sofort der Versicherung melden, das Auto wäre jetzt ein Fass ohne Boden, wegen der künftig zu erwartenden Schäden.

Die Versicherung meine, alle Gutachter seien beschäftigt und er möge doch beim Vertragshändler einen Kostenvoranschlag einholen.

Dort war mein Kumpel dann auch - die meinten nur, dass ein detaillierter KV Stunden dauern würde, weil eben viel zulegt werden müsste und da das sicher auf einen wirtschaftlichen Totalschaden rauslaufen wird und sie deshalb auch keinen Auftrag zur Reparatur zu erwarten hätten. Außerdem sowieso 4-6 Wochen Terminvorlauf.

Mein Kumpel ist jetzt völlig ratlos. Seine Frau will erstens nicht mit einem hupenden Auto rumfahren und zweitens hat sie inzwischen Angst, dass der Jeep stehenbleibt.

Und hier meine Frage an die Spezialisten im Forum.

Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen, um einen Gutachter zu schicken und ab wann darf man (oder darf man gar nicht) als Geschädigter im Teilkaskofall einen freien Gutachter bestellen.

Gruß Thomas
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#2
Als erstes zöge ich die Sicherung der Hupe und den Rest klärte ich mit der Versicherung.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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#3
Genau so wie Jürgen schreibt. Die Versicherung lässt sich ja wohl keine Zeit... es mangelt aktuell an Gutachtern. Ein eigener Gutachter macht bei einem Kaskoschaden keinen Sinn.

Gruß
Matthias


The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
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#4
Es sei denn, Deine Versicherung gäbe Dir, gerade bei der Möglichkeit eines Totalschadens und der momentan prekären Situation, eine Freigabe für einen eigenen Gutachter, so der sich an die vorgegebene Gebührenordnung hält. Sprich einfach mal Deine Versicherung an. Ein KV macht hier wirklich wenig Sinn. Ansonsten siehe oben.
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#5
Danke für die bisherigen Tipps - mein Kumpel hat die Version mit dem KV der Vertragswerkstatt von seiner Versicherung bekommen.

Er wird jetzt nachfragen, ob anstatt eines KV auch ein von Ihm gewählter Gutachter (der nach Sätzen der Versicherung abrechnet) genommen werden darf.

Gruß Thomas
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#6
KV geht nur solange kein Wiederbeschaffungswert und kein Restwert ermittelt werden müssen. Das machen Werkstätten grundsätzlich nicht. Kommt man mit den Reparaturkosten auch nur annähernd an den Wert des Fahrzeug und möchte das Geld ausbezahlt haben, ist das ein Job für den Gutachter.
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