Gestern, 08:45
@ Frank,
Ist diese Ausnahme eine rein deutsche Ausnahme? Oder ist das eine EU-weite Ausnahme? Das konnte ich nicht herauslesen.
Bringt mir jedoch aktuell nichts, da meine '93er C4 in Ö nicht historisch zulassungsfähig ist, aufgrund der C5 Bremse an der VA. Die C5 gab es bekanntermaßen erst ab 1997, also muss ich bis 2027 warten und darf dann nochmals meine C4 vorführen. 2027 ist dann selbst die C5 Bremse 30 Jahre alt.
LG, Christian
Zitat:...Von dieser Regelung ausgenommen sind Reifen, die bestimmt sind für die Ausrüstung historischer Fahrzeuge (Oldtimer). Ein Fahrzeug musss mindestens 30 Jahre alt sein, um als Oldtimer zu gelten (H-Kennzeichen)...
Ist diese Ausnahme eine rein deutsche Ausnahme? Oder ist das eine EU-weite Ausnahme? Das konnte ich nicht herauslesen.
Bringt mir jedoch aktuell nichts, da meine '93er C4 in Ö nicht historisch zulassungsfähig ist, aufgrund der C5 Bremse an der VA. Die C5 gab es bekanntermaßen erst ab 1997, also muss ich bis 2027 warten und darf dann nochmals meine C4 vorführen. 2027 ist dann selbst die C5 Bremse 30 Jahre alt.
LG, Christian