(12.08.2024, 19:13)Alex-69 schrieb: Thema Abgasanlage kann ich nachvollziehen, rote Heckleuchten nicht ganz. Helft mir bitte mal zu verstehen. Als Export-Modell müsste sie gelbe Blinker haben, besonders ab 1990? Rote Blinker sind nicht mehr eintragungsfähig somit auch nicht zulassungsfähig. 70 bis 80% der Angebote auf Mobile und AutoScout haben rote Heckleuchten und ich schaue gerade nur ab Bj. 1991. Damit sind die alle nicht mehr zulassungsfähig weil keine Sondergenehmigung mehr möglich ist bzw. müssen alle umgebaut werden? Wo ist mein Denkfehler?
@ Julian, deine Einwände mit Hand und Fuß, vielen Dank! Nur hinsichtlich des Preises sollte man fair bleiben. Aktueller Stand beinhaltet eine komplette Inspektion mit Austausch aller Flüssigkeiten, Check/Austausch der Bremsen, neue Reifen, TÜV und H-Zulassung sowie Beseitigung aller optischen Mängel. Die meisten Angebote im Netz brauchen auch neue Reifen (Alter) und eine Inspektion. Damit nähern sich die Preise ziemlich an. Damit bleibt die Frage nach dem Fahrwerksregler...
Hallo Alex,
einiges ist ja schon beantwortet worden. Ganz offiziell (siehe TÜV Seite) sind rote Blinker verboten und die Ausnahmen enden 1990. Inoffiziell gibt es genügend Autos, die rote Blinker eingetragen haben und für alles gibt es Ausnahmegenehmigungen, die allerdings goodwill sind und nicht immer Bestand haben. Hier gibt es dann noch verschiedene Varianten: Das US Original (roter Doppelblinker, keine unterschiedliche Funktion der zwei Rückleuchten pro Seite) und die Trennung zwischen Blinker und Rücklicht (i.d.R. ist dann das äußere Rücklicht der Blinker). Gerade letzteres wird in 9 von 10 Fällen (mein Wissensstand) heute vorausgesetzt. Wenn du aktuell eine C4 neu begutachten/zulassen willst, ist der gängigste Fall der Umbau auf die Trennung Blinker/Rücklicht und ein gelbes Glas außen. Dieses ist für das FL Modell problemlos verfügbar, daher gilt hier die Ausrede "historisch war das so und der Umbau ist nicht zumutbar" beim gesetzestreuen TÜV nicht. Da der Austausch des Glases keine 2 Minuten dauert, sieht man auch so viele C4en mit komplett roten Lichtern. Zum nächsten TÜV wird dann wieder mit gelbem Glas vorgefahren. Es gibt viele Varianten, mit allen kann man umgehen, aber man sollte wissen, woran man ist. Grundsätzlich nimmt einem der TÜV wohl ganz selten etwas weg, was mal eingetragen wurde, allerdings muss die Zulassungsstelle sich an nichts halten. Eintragungen zur Kennzeichengröße werden z.B. i.d.r komplett ignoriert. So gibt es auch Zulassungsstellen (oder besser, bestimmte Mitarbeiter dort), die dich mit eingetragenen roten Blinkern trotzdem nicht vom Hof fahren lassen. Ich hatte eine ähnliche Situation (bei mir ist der US Blinker eingetragen), daher die Erfahrungen. Schlussendlich war es bei mir zum Glück kein Problem. Daher: Einfach nur genau schauen, was eigentlich im Schein steht und wissen, was auf einen zukommen kann.
Zum Thema Preis:
Bei einer so emotionalen Entscheidung wie dem Corvettekauf gibt es keinen "richtigen" Preis. Wenn es zu dir passt, go for it. Vor nicht allzu langer Zeit stand ich vor der gleichen Frage. Ich habe schlussendlich auch mehr gezahlt, als ich wollte - weil nach einem Jahr Suche und exaktem Wissen, was ich genau möchte, exakt das Modell mit 37k mls und 100% von meiner Wunschausstattung und -farbe vor mir stand. Demnach ein Aufpreis für die Verfügbarkeit, weil ich in einem Jahr nicht ein anderes Auto gefunden habe, was ähnlich war. Ich bin nicht sicher, ob du schon so "fest" in deinen Wünschen bist - für dich scheint es noch viel mehr Auswahl zu geben. In Verbindung mit den Fragen an die Ausstattung und Historie des Fahrzeugs (sehr viel dran gemacht für wenig Laufleistung etc) würde ich mich mit einem Kauf nicht wohlfühlen, aber das ist eine absolut subjektive persönliche Einschätzung.
Thema Schalter:
Ich habe Schuhgröße 45 und habe selbst mit breiten Skateschuhen noch nie das Gefühl gehabt, zu wenig Platz zu haben. Natürlich enger als bei anderen Autos, aber unproblematisch. Auf den Schalter würde ich übrigens nach einigen Automatik Erfahrungen absolut nicht verzichten wollen. Einen V8 handschalten macht gigantisch viel Freude
Thema Autohaus und TÜV:
Ggfs. kann man zumindest die Auspuffthematik erschlagen, indem man darauf besteht, dass die Auspuffanlage (4 endrohre) am besten bebildert Teil des H Gutachtens wird und so auch explizit benannt. Vielleicht hat hier noch jemand eine Info zur verbauten Abgasanlage bzw. ob die wirklich jemals so ausgeliefert wurde. Wenn sie im Gutachten steht, würde ich mir weniger Sorgen machen. Wenn nein, kann es dir beim nächsten TÜV passieren, dass du das Original nachrüsten musst und das wird entsprechend Geld kosten.
Ich würde dies zur Kaufbedingung machen, ebenso die Erwähnung der Blinker im Gutachten. Leider ist TÜV sowie Zulassungsstelle mehr Willkür als stringente Linie.
Nebenbei fällt mir noch die Frage ein, welche Bereifung denn da erneuert wird. 285/40 & 255/45?
Viele Grüße
Julian