23.07.2024, 17:01
(23.07.2024, 15:06)hag10 schrieb: Bei Eigenimport eines Kfz mit EU-Typengenehmigung muss dieses Fahrzeug nicht mehr in Österreich genehmigt werden, weil es eine EU-weite Typengenehmigung hat. Als Nachweis darüber kann das COC-Papier oder eine ausländische Zulassungsbescheinigung verwendet werden.
- so steht es auf der Internetseite http://www.oesterreich.gv.at/themen/mobi...61610.html
Gruß Harald
Das schreiben die zwar ins Gesetz, gefühlt sämtliche Beamten in NÖ, jedenfalls der Haufen mit denen ich telefoniert habe, sehen das im Fall von meiner C5 aber anders.
Ohne COC rühren die keinen Finger und leiten dich eiskalt an die Technische Prüfstelle vom Land zur Einzelgenehmigung weiter. Ich habs mehrmals probiert.
Was der Bund gesetzlich vorgibt und was den Sesselpupsern in der Landesverkehrsstelle genehm ist sind zwei paar Schuhe.
Generell kommt es mir so vor dass das Gesetz dieses und jenes sagt und dann eh alles wieder anders ist.
Wir sind schon ein Entwicklungsland im Vergleich zu Deutschland von der Verwaltung her.