27.03.2023, 14:34
Letzte Woche hatte ich eine praktische Erfahrung mit dam Thema Zulassung in Deutschland mit Wohnsitz im (EU-)Ausland. Das geht nur, wenn der neue Halter hier einen Zustellungsbevollmächtigten hat, und Zweitwohnsitz reicht überhaupt nicht aus (so jedenfalls die beiden Leute hinterm Schalter der Zulassungsstelle).
Ich denke, daß das wegen der Halterhaftung im Fall eines Unfalls (und ggf. außerdem wegen Bußgeldsachen) vom Gesetzgeber tatsächlich so gewollt war.
Ich denke, daß das wegen der Halterhaftung im Fall eines Unfalls (und ggf. außerdem wegen Bußgeldsachen) vom Gesetzgeber tatsächlich so gewollt war.