21.01.2005, 22:10
Hallo Walter,
ich würde das auf jeden Fall melden.
Ich kenne die Rechtslage (weder hier noch bei euch) zwar nicht, würde aber vermuten, dass eine offizielle Vertretung eines Fahrzeugherstellers bei derartigen Rückrufaktionen dazu verpflichtet ist, dieser auch nachzukommen. Denn im Falle eines Falles können ja Ansprüche gegen den Hersteller geltend gemacht werden, die bei Ausbleiben eines Rückrufes durch die Vertretung eben diese treffen dürfte. Sollte also doch auch in deren Interesse sein.
Oder sehe ich das falsch?
Gruß in die Schweiz,
Roland
ich würde das auf jeden Fall melden.
Ich kenne die Rechtslage (weder hier noch bei euch) zwar nicht, würde aber vermuten, dass eine offizielle Vertretung eines Fahrzeugherstellers bei derartigen Rückrufaktionen dazu verpflichtet ist, dieser auch nachzukommen. Denn im Falle eines Falles können ja Ansprüche gegen den Hersteller geltend gemacht werden, die bei Ausbleiben eines Rückrufes durch die Vertretung eben diese treffen dürfte. Sollte also doch auch in deren Interesse sein.
Oder sehe ich das falsch?
Gruß in die Schweiz,
Roland