10.09.2022, 14:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2022, 14:41 von Gelber Bengel.)
Das Missverständnis, das mit den sogenannten TÜV Gutachten häufig einhergeht, ist die Bedeutung. Der TÜV bescheinigt lediglich, dass bauartbedingt das Anbringen eines kleineren Kennzeichens kein Erlöschen der Betriebserlaubnis bewirkt. Es dient weder einer Empfehlung und erst Recht nicht einer Anweisung an das SVA. Die entscheiden nach momentaner Verfügbarkeit kleiner Buchstaben- und Ziffernfolgen oder einfach nach Gutdünken. Und verlangen dann meist noch die kostenintensive Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidenten. Aber das alles ist natürlich in den jeweiligen Bundesländern auch noch unterschiedlich geregelt. Deutschland, einig Behördenland.🙄🤪🧐