31.03.2021, 10:13
(30.03.2021, 23:02)xlh59 schrieb: Die 2024 Übergangsregelung betrifft nur die Kennzeichnung als Winterreifen. Früher war das eben das M+S Zeichen, jetzt die Schneeflocke. Weil es aber Bestandsschutz für diejenigen gibt, die vor den Neuregelung bzw. Neu-Kennzeichnung Winterreifen gekauft haben, gibt es ne Übergangsfrist.
Die Regelung der STVZO zur Verwendung von Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex bleibt davon unberührt, d.h. die Sache mit den Aufklebern am Armaturenbrett oder eben ein Warnhinweis im Display wird weiter gelten. Für den TÜV ist im übrigen der Geschwindigkeitsindex immer der kleinste über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ... Auch mit "T" Reifen, d.h. wenn man mit "T" Reifen in "neuen" Dimensionen zum TÜV fährt, wird trotzdem ein "V" oder "H" Reifen mit eben diesen Dimensionen eingetragen und dann der Aufkleber verlangt. Das steht dann auch im Prüfbericht ....
Ist ne leidige Sache mit den Reifen -- ich brauche "V" Reifen in 215/70 auf 8" Felge. Zum einen gibt es extrem wenig Reifen mit "V" oder "W" in der Dimension und dann braucht man noch ne Reifenfreigabe vom Hersteller für die 8" Felge. Für den Dunlop Sport Classic z.B. habe ich die nicht bekommen. Bin immernoch auf der Suche.
Das Thema habe ich schon durch.
Dunlop gibt den Sport Classic in 215 nicht für die 8" Felge frei, gleiches gilt für den Vredestein Sprint Classic
Auf Nachfrage bei der Dekra teilte mir man ebenfalls mit das ein 215er nur bis 7,5Zoll Felge freigegeben wird.
Deshalb fahre ich jetzt extrem zufrieden den Vitour Galaxy R1 in 22570R15H mit Aufkleber bis 210, da meine mit 230 eingetragen ist