Ich habe vor vielen Jahren mal einen Ford Explorer importiert. Der hatte eine 3. Bremsleuchte. Die gab es da in D noch nicht. Für die Zulassung per Einzelabnahme musste diese deaktiviert werden. Wurde so auch als Eintragung vermerkt.
Als einige Jahre später die 3. Bremsleuchten auch in D zugelassen wurden, wurde beim nächsten TÜV die deaktivierte 3. Bremsleuchte bemängelt. Wurde dann wieder angeschlossen und die Eintragung musste mit Ausnahmegenehmigung (In etwa Wirkung nachgewiesen) geändert werden.
Als einige Jahre später die 3. Bremsleuchten auch in D zugelassen wurden, wurde beim nächsten TÜV die deaktivierte 3. Bremsleuchte bemängelt. Wurde dann wieder angeschlossen und die Eintragung musste mit Ausnahmegenehmigung (In etwa Wirkung nachgewiesen) geändert werden.
Gruß
Frank
Frank